Nach dem Bau des Gassacker-Schulhauses wurde 1961 auf privater Basis der Arbeitskreis Singsaal gegründet. 1987 wurde der Name auf Forum Trimbach geändert.
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 - Bezeichnung
Aus juristischen Gründen wurde an der 1. Generalversammlung vom 2. September 1999 unter dem Namen
Kulturverein FORUM, 4632 Trimbach
ein Verein gegründet.
Art. 2 - Sitz
Das Forum besitzt die Rechtspersönlichkeit eines Vereins im Sinn von Art. 60 bis Art. 79 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs. Die persönliche Haftbarkeit der einzelnen Mitglieder ist somit ausgeschlossen. Das Forum hat seinen Sitz in Trimbach.
Art. 3 - Neutralität
Das Forum ist politisch und konfessionell neutral.
Die nachstehenden Bezeichnungen sind der Einfachheit halber in der männlichen Form gehalten; es sind jedoch beide Geschlechter gemeint.
Art. 4 - Zweck
Das Forum fördert das kulturelle und gesellschaftliche Leben in Trimbach.
Art. 5 - Ziele
Es werden jährlich 4 -6 öffentliche Anlässe und Veranstaltungen wie Matinees, Konzerte, Ausstellungen, Büchertauschbörse und Vorträge durchgeführt.
Soweit sie bekannt sind, werden ortsansässige und regionale Talente und Kunstschaffende berücksichtigt.
II. Mitgliedschaft
Art. 6 - Kategorien
Das Forum kennt die folgenden Mitgliederkategorien:
- Aktivmitglied
- Ehrenmitglied
- Gönner und Sponsoren
Art. 7 - Aufnahme
Aktivmitglied des Forums kann werden, wer das 16. Altersjahr vollendet hat. Über die Aufnahme entscheidet die General- oder Mitgliederversammlung. Aktivmitglieder verfügen über das Stimm- und Wahlrecht.
Zu den Veranstaltungen können auch Nichtmitglieder beigezogen werden.
Art. 8 - Austritt
Der Austritt der Mitglieder ist jederzeit möglich. Austrittsbegehren von Aktivmitgliedern sind schriftlich einzureichen. Auf das Vereinsvermögen haben die Austretenden keinen Anspruch.
Art. 9 - Ehrenmitgliedschaft
Mitglieder, die sich in besonderer Weise um das Forum verdient gemacht haben, können an der Generalversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie geniessen alle Rechte der Aktivmitglieder.
III. Organisation
Art. 10 - Organe
Die Organe des Forum sind:
a) Die ordentliche Generalversammlung
b) Die Mitgliederversammlung
c) Der Vorstand
d) Die Rechnungsrevisoren
a) Ordentliche Generalversammlung
Diese findet jährlich statt.
Die Einladungen zu den Generalversammlungen sind 14 Tage vor deren Durchführung zu versenden und müssen mit der Traktandenliste versehen sein. Jede ordnungsgemäss einberufene General- oder Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Anträge der Mitglieder sollen in der Regel bis spätestens 7 Tage vor der Durchführung der jeweiligen Versammlung dem Präsidenten schriftlich eingereicht werden.
Der Vorstand kann zu einer ausserordentlichen Generalversammlung einladen. Sie muss innert 4 Wochen einberufen werden, wenn ein Fünftel der Mitglieder dies schriftlich verlangt.
Die Traktanden sind in der Regel:
- Wahl Stimmenzähler
- Protokoll
- Jahresbericht
- Jahresrechnung und Revisionsbericht
- Budget
- Mutationen/Mitgliederbestand
- Wahlen des Vorstandes und der Rechnungsrevisioren
- Jahresprogramm
- Beschlüsse betreffend Anlässe
- Ehrungen
- Anträge (sind bis spätestens 14 Tage vor der GV dem Präsidenten einzureichen)
- Revision der Statuten
- Verschiedenes
b) Die Mitgliederversammlung
Mitgliederversammlungen können vom Präsidenten zur Erledigung wichtiger Geschäfte einberufen werden.
c) Der Vorstand
Der Vorstand wird vom Präsidenten nach Bedarf einberufen. Er hat die laufenden Geschäfte zu erledigen und die Versammlungen vorzubereiten.
Der Vorstand besteht aus:
- Präsident
- Vizepräsident
- Aktuar
- Kassier
Der Vorstand kann um Beisitzer erweitert werden. Er ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder des Vorstandes anwesend ist.
Für den Verein oder den Vorstand zeichnet der Präsident einzeln, bei dessen Verhinderung der Vizepräsident. Der Kassier kann ebenfalls einzeln zeichnen.
Stichentscheid
Bei Gleichheit der Stimmen bei Wahlen und Abstimmungen kommt dem Präsidenten der Stichentscheid zu.
d) Rechnungsrevisoren
Die Rechnungsrevisoren haben alljährlich die Vereins- und Verrnögensrechnug zu prüfen und darüber der Generalversammlung einen Bericht vorzulegen. Das Geschäftsjahr
(Saison) des Forums ist vorn 01.07 bis 30.06 des folgenden Jahres.
IV. Finanzielles
Art. 11 - Finanzierung
- Das Forum finanziert sich folgendermassen:
- Einnahmen an Veranstaltungen
- Gönner- und Sponsorenbeiträge
- Beiträge öffentlicher Einrichtungen und Institutionen
Aktivmitglieder zahlen keine Beiträge. Sie arbeiten ehrenamtlich.
Mit dem Jahresprogramm wird an der Generalversammlung das Budget genehmigt.
Die finanziellen Kompetenzen des Vorstandes richten sich nach dem Budget.
Für die Verbindlichkeiten des Forums haftet allein das Vereinsvermögen.
Eine Nachschusspflicht der Mitglieder ist ausgeschlossen.