Nach dem Bau des Gassacker-Schulhauses wurde 1961 auf privater Basis der Arbeitskreis Singsaal gegründet. 1987 wurde der Name auf Forum Trimbach geändert.

I. Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 - Bezeichnung

Aus juristischen Gründen wurde an der 1. Generalversammlung vom 2. September 1999 unter dem Namen

Kulturverein FORUM, 4632 Trimbach

ein Verein gegründet.

 

Art. 2 - Sitz

Das Forum besitzt die Rechtspersönlichkeit eines Vereins im Sinn von Art. 60 bis Art. 79 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs. Die persönliche Haftbarkeit der einzelnen Mitglieder ist somit ausgeschlossen. Das Forum hat seinen Sitz in Trimbach.

 

Art. 3 - Neutralität

Das Forum ist politisch und konfessionell neutral.

Die nachstehenden Bezeichnungen sind der Einfachheit halber in der männlichen Form gehalten; es sind jedoch beide Geschlechter gemeint.

 

Art. 4 - Zweck

Das Forum fördert das kulturelle und gesellschaftliche Leben in Trimbach.

 

Art. 5 - Ziele

Es werden jährlich 4 -6 öffentliche Anlässe und Veranstaltungen wie Matinees, Konzerte, Ausstellungen, Büchertauschbörse und Vorträge durchgeführt.

Soweit sie bekannt sind, werden ortsansässige und regionale Talente und Kunstschaffende berücksichtigt.

 

 

II. Mitgliedschaft

Art. 6 - Kategorien

Das Forum kennt die folgenden Mitgliederkategorien:

  • Aktivmitglied
  • Ehrenmitglied
  • Gönner und Sponsoren

 

Art. 7 - Aufnahme

Aktivmitglied des Forums kann werden, wer das 16. Altersjahr vollendet hat. Über die Aufnahme entscheidet die General- oder Mitgliederversammlung. Aktivmitglieder verfügen über das Stimm- und Wahlrecht.

Zu den Veranstaltungen können auch Nichtmitglieder beigezogen werden.

 

Art. 8 - Austritt

Der Austritt der Mitglieder ist jederzeit möglich. Austrittsbegehren von Aktivmitgliedern sind schriftlich einzureichen. Auf das Vereinsvermögen haben die Austretenden keinen Anspruch.

 

Art. 9 - Ehrenmitgliedschaft

Mitglieder, die sich in besonderer Weise um das Forum verdient gemacht haben, können an der Generalversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Sie geniessen alle Rechte der Aktivmitglieder.

 

III. Organisation

Art. 10 - Organe

Die Organe des Forum sind:

a) Die ordentliche Generalversammlung
b) Die Mitgliederversammlung
c) Der Vorstand
d) Die Rechnungsrevisoren

a) Ordentliche Generalversammlung

Diese findet jährlich statt.

Die Einladungen zu den Generalversammlungen sind 14 Tage vor deren Durchführung zu versenden und müssen mit der Traktandenliste versehen sein. Jede ordnungsgemäss einberufene General- oder Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Anträge der Mitglieder sollen in der Regel bis spätestens 7 Tage vor der Durchführung der jeweiligen Versammlung dem Präsidenten schriftlich eingereicht werden.

Der Vorstand kann zu einer ausserordentlichen Generalversammlung einladen. Sie muss innert 4 Wochen einberufen werden, wenn ein Fünftel der Mitglieder dies schriftlich verlangt.

Die Traktanden sind in der Regel:

  1. Wahl Stimmenzähler
  2. Protokoll
  3. Jahresbericht
  4. Jahresrechnung und Revisionsbericht
  5. Budget
  6. Mutationen/Mitgliederbestand
  7. Wahlen des Vorstandes und der Rechnungsrevisioren
  8. Jahresprogramm
  9. Beschlüsse betreffend Anlässe
  10. Ehrungen
  11. Anträge (sind bis spätestens 14 Tage vor der GV dem Präsidenten einzureichen)
  12. Revision der Statuten
  13. Verschiedenes

 

b) Die Mitgliederversammlung

Mitgliederversammlungen können vom Präsidenten zur Erledigung wichtiger Geschäfte einberufen werden.

 

c) Der Vorstand

Der Vorstand wird vom Präsidenten nach Bedarf einberufen. Er hat die laufenden Geschäfte zu erledigen und die Versammlungen vorzubereiten.

Der Vorstand besteht aus:

  • Präsident
  • Vizepräsident
  • Aktuar
  • Kassier

Der Vorstand kann um Beisitzer erweitert werden. Er ist beschlussfähig, wenn die Mehrheit der Mitglieder des Vorstandes anwesend ist.

Für den Verein oder den Vorstand zeichnet der Präsident einzeln, bei dessen Verhinderung der Vizepräsident. Der Kassier kann ebenfalls einzeln zeichnen.

Stichentscheid

Bei Gleichheit der Stimmen bei Wahlen und Abstimmungen kommt dem Präsidenten der Stichentscheid zu.

 

d) Rechnungsrevisoren

Die Rechnungsrevisoren haben alljährlich die Vereins- und Verrnögensrechnug zu prüfen und darüber der Generalversammlung einen Bericht vorzulegen. Das Geschäftsjahr
(Saison) des Forums ist vorn 01.07 bis 30.06 des folgenden Jahres.

 

IV. Finanzielles

Art. 11 - Finanzierung

  • Das Forum finanziert sich folgendermassen:
    • Einnahmen an Veranstaltungen
    • Gönner- und Sponsorenbeiträge
    • Beiträge öffentlicher Einrichtungen und Institutionen

Aktivmitglieder zahlen keine Beiträge. Sie arbeiten ehrenamtlich.

Mit dem Jahresprogramm wird an der Generalversammlung das Budget genehmigt.

Die finanziellen Kompetenzen des Vorstandes richten sich nach dem Budget.

Für die Verbindlichkeiten des Forums haftet allein das Vereinsvermögen.
Eine Nachschusspflicht der Mitglieder ist ausgeschlossen.

V. Auflösung

Art. 12 - Auflösung des Vereins

Zur Auflösung des Forums sind Dreiviertel der Stimmen aller Aktivmitglieder notwendig. Das Vereinsvermögen soll dem Legat Vögeli zukommen.

 

VI. Statutenrevision

Art. 13 - Statutenrevision

Die Statuten können nur durch eine Zweidrittelsmehrheit der anwesenden Aktivmitglieder an einer General- oder Mitgliederversammlung geändert werden.

 

VII. Inkraftsetzung

Diese Statuten treten sofort mit der Genehmigung durch die Generalversammlung vom 19. August 2019 in Kraft und ersetzen die Statuten vom 2. September 2003.

Der Präsidentin Die Aktuarin
Margrit Huber-Schnetzer Anita Bürgisser

 
 

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